Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Corona-Selbsttestung


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 per Videokonferenz beraten. Es wurde unter anderem beschlossen, Selbsttestungen für Schülerinnen und Schüler an Schulen zu ermöglichen. Diese Maßnahme unterstützt die bislang erfolgreichen Hygienekonzepte von Schulen und ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung des Infektionsschutzes für Schülerinnen und Schüler. Die Selbsttestungen sollen in Niedersachsen spätestens nach den Osterferien einmal pro Woche zu Beginn des Schultages in jeder Klasse unter pädagogischer Anleitung der Lehrkräfte oder pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden.

Sofern ausreichend Tests vorhanden sind und Präsenzunterricht tatsächlich ausgebracht werden kann, soll schon in der Woche vor den Osterferien mit der Testung begonnen werden. Voraussetzung zur Teilnahme Ihres Kindes an der Selbsttestung ist allerdings Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Das entsprechende Formular erhalten Sie zeitgleich mit diesem Brief über die Klassenleitungen. Nur bei Vorlage dieser Erklärung darf Ihr Kind an der Selbsttestung vor den Osterferien teilnehmen.

Nach Abschluss einer kurzen theoretischen Testeinweisung führt jedes Kind den Test bei sich selbst durch. Die Selbsttestergebnisse werden von Lehrkraft und Kind gemeinsam abgelesen und notiert. Sollte die Selbsttestung ein positives Ergebnis aufweisen, bedeutet das lediglich einen Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-COV-2. Dieser Verdacht muss im Rahmen weiterer Maßnahmen abgeklärt werden (PCR-Testung). Als Erziehungsberechtigte werden Sie in einem solchen Fall sofort durch uns als Schule vom positiven Ergebnis der Selbsttestung Ihres Kindes informiert. Ihr Kind wird bis zur Abholung in der Schule betreut und ist keinesfalls auf sich allein gestellt.

Als Erziehungsberechtigte haben Sie in der Folge die Entscheidungshoheit zum weiteren erforderlichen Vorgehen in der Abklärung des Verdachts. Die Abklärung kann über Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder ein Schnelltestzentrum erfolgen. Zur Verdachtsabklärung wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Beur-teilung dieses Ergebnisses durch Fachleute entscheidet darüber, ob eine tatsächliche Infektion mit SARS-COV-2 vorliegt. Das Gesundheitsamt regelt dann das weitere Vorgehen. Bis zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts erfolgt die Teilnahme am Unterricht (soweit das gesundheitlich möglich ist) im Distanzlernen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Mit der Bereitschaft zur Teilnahme an der Testung tragen Sie und Ihr Kind entscheidend zur Verbesserung des Infektionsschutzes am Franziskusgymnasium und damit zur Verlässlichkeit des Präsenzunterrichts bei. Als Schulleiter würde ich es deshalb sehr begrüßen, wenn Ihr Kind die unterschriebene Einverständniserklärung möglichst zeitnah bei der Klassenleitung abgeben könnte. Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.




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