Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

In diesen unruhigen und sehr speziellen Zeiten grüße ich Sie ganz herzlich aus dem Franziskusgymnasium. Ich hoffe sehr, dass es Ihnen und Ihren Familien gut geht. Leider ist das in diesen Tagen keine Selbstverständlichkeit. Das COVID-19-Virus hat uns nach wie vor fest im Griff, viel länger als von vielen von uns erwartet. Hoffen wir gemeinsam darauf, dass wir zumindest die Weihnachtstage im Kreise der engeren Familie und Freunde feiern und trotz Corona auch genießen können.
Der Kultusminister thematisiert in weiteren Briefen an Sie und Ihre Kinder die erst Mitte dieser Woche zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsident*innen in Berlin vereinbarten Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Breiten Raum nimmt in den Schreiben die nunmehr beschlossene Vorverlegung der Weihnachtsferien um zwei Tage ein. Diese Regelung für den 21. und 22. Dezember gilt in allen Bundesländern und soll dazu beitragen, das Infektionsrisiko mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest zu reduzieren. An beiden Tagen besteht allerdings für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 die Möglichkeit einer Notbetreuung in der Schule.
Niedersachsen geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet darüber hinaus Familien, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, die Möglichkeit einer zusätzlichen Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18. Dezember. Hierzu ist ein einfacher Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung notwendig, den Sie als Anhang zum Schreiben des Ministers ebenfalls auf unserer Homepage finden.
Liebe Eltern! Sie können sich sicherlich vorstellen, dass die geplanten Verschiebungen der Ferienzeiten auch unsere schulischen Planungen für den Monat Dezember ein wenig durcheinanderwirbeln. Für uns wäre es deshalb hilfreich und notwendig, wenn Sie uns spätestens bis Freitag, 11. Dezember mitteilen würden, ob Sie eine Notbetreuung am 21. und 22. Dezember für Ihre Kinder wünschen (trifft nur die Jg. 5/6) oder ob Sie von der möglichen Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18. Dezember Gebrauch machen wollen. In beiden Fällen sollten Sie ggf. Ihren Kindern einen formlosen Antrag mit in die Schule geben. Im Voraus vielen Dank.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz allem einen schönen Start in die Adventszeit.
Ihr
