Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte unserer Schรผler*innen!
Rund fรผnf Wochen vor dem Schuljahresende laufen in der Schule die Vorbereitungen fรผr das nรคchste Schuljahr auf Hochtouren. Dazu gehรถrt u.a. die Regelung der Schulbuchausleihe, die auch dieses Mal wieder unter รคhnlichen Bedingungen wie in den Vorjahren organisiert werden soll.
Das bedeutet auch, dass Sie die Schulbรผcher fรผr Ihre Kinder in einigen Fรคchern selbst anschaffen mรผssen. Unter diese Regelung fallen z.B. alle Bรผcher der zweiten und ggf. dritten Fremdsprache, da nach Meinung vieler Sprachlehrkrรคfte eigene Bรผcher beim Erlernen der neuen Sprache intensiver genutzt werden. Hinzu kommt, dass Ihre Kinder die Fremdsprachenlehrwerke in der Regel in mindestens zwei aufeinanderfolgen-den Schuljahren benรถtigen. Ebenfalls aus dem Leihverfahren herausgenommen ist schon seit lรคngerer Zeit der Mehrjahresband im Fach Musik, fรผr den bei mehr als dreimaliger Ausleihe mehr gezahlt werden mรผsste, als beim Kauf des Buches.
In welchen Klassen welche Bรผcher selbst angeschafft werden mรผssen, kรถnnen Sie den Schulbuchlisten der einzelnen Jahrgรคnge entnehmen. Diese Listen enthalten auch die Rubrik โBรผcher, die aus dem laufenden Schuljahr noch weiter verwendet werdenโ. Damit mรถchten wir doppelte Anschaffungen vermeiden. Achten Sie bitte am Ende des Schuljahres mit darauf, dass Ihre Kinder diese Bรผcher aufbewahren.
Auf einen offiziellen โSchulbuchbasarโ werden wir auch in diesem Jahr aus verschiedenen Grรผnden verzichten. Sinnvoll erscheint dieser โZwischenhandelโ in den zweiten Fremdsprachen und fรผr den jetzigen Jahrgang 10, der von den Elftklรคssler*innen einige Bรผcher รผbernehmen kann. In der Vergangenheit haben sich die Schรผlerinnen und Schรผler in der Regel untereinander ausgetauscht und รผber einen mรถglichen Verkauf bzw. Kauf verstรคndigt. Die Klassenleitungen der Jahrgรคnge 10 und 11 werden das Thema in ihren Klassen noch einmal ansprechen.
Neben den oben genannten Hinweisen gelten die folgenden landesweiten Regelungen fรผr das Ausleihverfahren:
- Sie mรผssen nicht am Ausleihverfahren teilnehmen, sondern kรถnnen sich auch entscheiden, grundsรคtzlich alle Bรผcher fรผr Ihre Kinder selbst zu kaufen. Ihre Entscheidung teilen Sie uns bitte bis zum 22.06.2022 auf dem beiliegenden Anmeldebogen mit (Bitte bei der Klassenleitung abgeben).
- Bestimmte Bรผcher (B. Atlas und Bibel in Klasse 5) sowie die Arbeitshefte in den Sprachen mรผssen wie an allen niedersรคchsischen Schulen nach wie vor selbst angeschafft werden.
- Fรผr die Festsetzung der Leihgebรผhr haben wir den vorgeschriebenen Anteil von einem Drittel des Ladenpreises angesetzt.
- Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben, mรผssen Sie lediglich 80% der Leihgebรผhr bezahlen (bitte auf dem Formular ankreuzen).
- Sie mรผssen gar keine Leihgebรผhr bezahlen, wenn Sie leistungsberechtigt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB VIII u. SGB XII) In diesem Fall bitten wir Sie, die Nachfrage auf dem Formular entsprechend zu markieren und eine Bescheinigung vorzulegen.
- Schรผler*innen der Oberstufe (11 โ 13) mรผssen โ im Einklang mit dem Erlass des Kultusministeriums โ die Bรผcher auch weiterhin selber kaufen, damit sie in den Jahren vor dem Abitur die Bรผcher selbst besitzen, um intensiv mit ihnen und in ihnen arbeiten zu kรถnnen.
- Anmerkungen zur Zahlungsweise:
Wenn Sie unter den genannten Bedingungen am Ausleihverfahren teilnehmen mรถchten, รผberweisen Sie bitte das auf der Schulbuchliste Ihres Kindes festgesetzte Entgelt fรผr die Ausleihe bis zum 29. Juni 2022 auf folgendes Konto bei der DKM Darlehnskasse Mรผnster eG:
Franziskusgymnasium Lingen
IBAN: DE 14 4006 0265 0010 1215 01
BIC: GENODEM1DKM
Verwendungszweck: „Ausleihe 2022/2023 + Name + neuer Jahrgangโ
Falls bis zu dem o. g. Termin die Leihgebรผhr nicht auf unserem Konto eingegangen ist, gehen wir davon aus, dass Sie alle Bรผcher fรผr Ihr/e Kind/er selbst besorgen und nicht am Ausleihverfahren teilnehmen mรถchten.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Gerade bei der bargeldlosen Abwicklung der Schulbuchausleihe sind wir auf Ihre Unterstรผtzung und vor allem auf die Einhaltung der gesetzten Fristen angewiesen. Nur so ist sichergestellt, dass alle benรถtigten Schulbรผcher auch zum Schuljahresbeginn vorliegen. Im Voraus vielen Dank fรผr Ihre Mitarbeit.
Ihr
Heinz-Michael Klumparendt