Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Distanzlernen bis Ende Februar
Wie von vielen erwartet hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsident*innen der Länder am Mittwoch die Lockdown-Phase verlängert. Das bedeutet für die Schulen in Niedersachsen, dass es zunächst bis Anfang März beim „Homeschooling“ bzw. Distanzlernen für die Jahrgänge 5 bis 12 bleibt. Lediglich unsere angehenden Abiturien*innen dürfen nach wie vor im Wechselmodus den Präsenzunterricht in der Schule besuchen.
Es geht also für die Mehrheit der Schüler*innen weiter mit Videokonferenzen und Aufgabenstellungen, die zu Hause bearbeitet werden müssen. In den meisten Fällen haben sich die Abläufe inzwischen recht gut eingespielt, zumindest zeigen dies mehrheitlich die Rückmeldungen von Seiten der Schüler*innen, aber auch aus der Elternschaft. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an verschiedene Elternvertreter*innen, die in den Klassen ihrer Kinder ein „Eltern-Feedback“ eingeholt und dies mit den Lehrkräften besprochen haben, um nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten zu suchen. Es ist gerade in der Coronazeit, in der das „Distanzhalten“ aus nachvollziehbaren Gründen wichtig ist, umso notwendiger, dass ein intensiver Kontakt zwischen dem Elternhaus und der Schule bestehen bleibt.
Online-Anmeldungen zur neuen Klasse 5
Von den bestehenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie sind in diesem Jahr auch unsere Anmeldungen zur neuen Klasse 5 betroffen. Weder die gewohnten Info-Abende noch die persön-lichen Anmeldegespräche mit interessierten Grundschüler*innen und ihren Eltern konnten stattfinden. Der obligatorische „Tag der offenen Tür“ wurde schon vor einigen Monaten abgesagt. Stattdessen ist für alle Interessierten ab sofort eine Online-Anmeldung möglich. Das notwendige Formular steht hier zur Verfügung. Auf unserer Homepage finden sich auch andere Infos zum Franziskusgymnasium, die für die Grundschüler*innen und deren Eltern von Interesse sein könnten. Im Rahmen einer telefonischen Sprechstunde ist außerdem täglich zwischen 15.00 und 16.00 Uhr eine telefonische Beratung durch die Schulleitung zum geplanten Schulwechsel möglich. Bitte geben Sie die Infos zum modifizierten Anmeldeverfahren in diesem „Coronajahr“ gerne auch an interessierte Eltern in Ihrem Bekanntenkreis weiter. Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung.
„Barrierefreiheit“ wird verbessert
Nach mehrmonatigen Umbaumaßnahmen soll Anfang März endlich ein Fahrstuhl im Hauptgebäude der Schule installiert und in Betrieb genommen werden. Damit können zukünftig die Klassenräume der Unter- und Mittelstufe und vor allem die naturwissenschaftlichen Fachräume in der 1. und 2. Etage problemlos von allen Schüler*innen und Lehrkräften erreicht werden. Inzwischen ist außerdem mit vorbereitenden Maßnahmen zur Umgestaltung der Zuwegung zum Haupteingang begonnen worden. Nach den bereits erfolgten „Holzarbeiten“ werden in den nächsten Wochen zunächst die unterirdischen Versorgungstanks entfernt, bevor dann im Sommer durch eine aufwendige Umgestaltung der Zuwegung sowie der angrenzenden Fahrradabstellflächen ein barrierefreier Zugang zum Hauptgebäude und zum übrigen Schulgelände geschaffen werden soll.
Abwicklung der Schulfahrt
Ich hoffe sehr, dass Sie, liebe Eltern, inzwischen alle die ausführlichen Informationen zum geplanten Abtretungsverfahren im Zusammenhang mit der Abwicklung unserer Schulfahrt erhalten haben. Als Schule würden wir es sehr begrüßen, wenn sich möglichst viele von Ihnen bis zum 19. Februar am vorgesehenen Verfahren beteiligen würden und wir damit als Schulgemeinschaft geschlossen gegen-über der Firma Höffmann-Reisen auftreten können. Allerdings ist es selbstverständlich nach wie vor auch möglich, dass Sie selbst juristisch aktiv werden oder aber auch eine Rückerstattung Ihrer Anzahlung ganz verzichten. Im Zusammenhang mit der Schulfahrt noch eine herzliche Bitte an alle, die bereits vor ungefähr einem Jahr für die bevorstehende Anmeldung eines zweiten oder dritten Kindes von der Schule 100,- oder 300,- € Unterstützung aus dem Solidaritätstopf erhalten haben. Von den Auszahlungen in Höhe von gut 20.000 € sind bislang erst 9.300 € zurückgezahlt worden. Bitte prüfen Sie noch einmal, ob diese Überweisung bei Ihnen evtl. noch aussteht. Im Voraus vielen Dank für Ihr Verständnis
Erhöhung des Schulgeldes ab August 2021
Der Stiftungsrat der Schulstiftung hat vor einigen Tagen nach Mitberatung durch den Gesamtelternrat sowie die Schulleiterkonferenz eine Erhöhung des Schulgeldes ab August 2021 beschlossen. Danach soll die monatliche Gebühr für ein Kind von derzeit 45,- € auf 54,- € angehoben werden. Das ermäßigte Schulgeld für Eltern mit zwei Kindern an der Schule beträgt ab dem neuen Schuljahr 81,- € statt wie bisher 67,50 € und für Eltern mit drei oder mehr Kindern 94,50 € (bisher 78,75,- €).
Grund für diese nicht unerhebliche Anhebung ist zum einen die Kürzung der Bistumszuweisungen an die Schulstiftung, die alleine für das laufende Jahr 1,2 Mio. € beträgt. Das Bistum sieht sich angesichts der deutlich geringeren Kirchensteuereinnahmen zu dieser drastischen Kürzung, die auch andere Einrichtungen wie z.B. die Kirchengemeinden und die Caritas betrifft, gezwungen. Mit der Erhöhung des Schulgeldes soll rund die Hälfte der Kürzung ausgeglichen werden.
Die andere Hälfte erwartet die Schulstiftung durch eine Erhöhung der Finanzhilfe des Landes Nieder-sachsen für die freien Schulen, so wie es im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart wurde. Gemeinsam mit anderen freien Trägern setzt sich die Schulstiftung für eine Anhebung der unzu-reichenden Finanzhilfe des Landes ein, da es nicht gerecht ist, dass Eltern, die wie Sie für ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft wählen, mit ihren Steuergeldern öffentliche Schulen mehr unterstützen als das Land den Schulen in freier Trägerschaft zukommen lässt.
Unserem Schulträger, aber auch mir als Schulleiter des Franziskusgymnasium, ist durchaus bewusst, dass diese Erhöhung eine deutliche finanzielle Mehrbelastung bedeutet und für viele auch zur Unzeit kommt, weil das eigene Einkommen möglicherweise durch die Folgen der Pandemie gesunken ist. Bei aller Notwendigkeit, dass auch Eltern einen Beitrag zur Finanzierung einer freien Schule leisten, soll und darf das Schulgeld kein Grund sein, diese Schule nicht zu wählen. Deshalb an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass das Schulgeld auch weiterhin auf Antrag ermäßigt oder ggf. vollständig erlassen werden kann. Hinweise zur Beantragung finden Sie in der Schulgeldordnung der Stiftung unter https://www.schulstiftung-os.de/schulen-orte/schulgeld .
Mit herzlichen Grüßen
Ihr / Euer

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!