FFP2-Maskenpflicht in den Schulbussen und Zügen


Die neue Niedersächsischen Corona-Verordnung schreibt vor, dass ab sofort im ÖPNV das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Schutz) für Personen ab 14 Jahren verpflichtend ist. Kinder im Alter bis 14 Jahre müssen eine sogenannte „medizinische Maske“ tragen. Diese Regelung gilt, bis die Warnstufe 2 nicht mehr gilt.

Bitte tragt die entsprechenden Masken, um euch und die anderen Fahrgäste zu schützen!

Vielen Dank!



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