Aktuelle Informationen im Eltern-Schüler-Brief Nr. 13 sowie dem aktuellen Ministerbrief


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Leider werden wir auch die letzte Aprilwoche im Distanzlernen verbringen. Die Inzidenzwerte haben sich leider nicht entscheidend verbessert, so dass der Präsenzunterricht an den Gymnasien zunächst weiter ausgesetzt bleibt. Daran werden auch die aktuell beschlossenen Veränderungen beim Infektionsschutzgesetz zunächst nichts ändern (vgl. Ministerbrief vom 22. April). Wir können im Moment nur darauf hoffen, dass die zunehmende Impftätigkeit sowie die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich zu rückläufigen Inzidenzwerten führen werden, so dass möglichst bald wieder mehr Präsenzunterricht möglich sein wird.

In meinem heutigen Schreiben möchte ich Sie und euch über einige Sonderregelungen zum weiteren Schuljahresablauf informieren, die kürzlich ebenfalls durch unseren Kultusminister verfügt worden sind:

  • In allen Fächern wird in diesem Schuljahr maximal noch eine Arbeit geschrieben. Die Lehrkraft kann anstelle der Arbeit auch eine Ersatzleistung erbringen lassen.
  • In allen Fächern wird zum 17. Mai eine vorläufige Gesamtnote festgelegt und mitgeteilt. Die Schüler*innen erhalten die Chance, durch eine freiwillige Zusatzleistung ihre Note zu verbessern.
  • Die Versetzungsordnung sieht seit Jahren eine Ausgleichsregelung vor. Diese besagt, dass am Ende des Schuljahres zwei mangelhafte Leistungen durch zwei mindestens befriedigende Noten in vergleichbaren Fächern ausgeglichen werden können. Aus der üblichen Kann-Regelung wird in diesem Schuljahr ein Automatismus. Somit wird ein Schüler mit Fünfen in Deutsch und Englisch automatisch versetzt, wenn er z.B. in Mathematik und Spanisch wenigstens befriedigende Leistungen erreicht. Diese Ausgleichsreglung gilt selbstverständlich auch für die sog. „Nebenfächer“.
  • Alternativ kann eine Schülerin/ein Schüler in einem der beiden mangelhaften Fächer auch eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien ablegen. Diese besteht üblicherweise aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. In diesem Jahr wird angesichts der Pandemie auf den schriftlichen Teil verzichtet. Die Nachprüfung beschränkt sich auf eine 20-minütige mündliche Prüfung.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund von Lernrückständen zu einem freiwilligen Wiederholen eines Jahrgangs entscheiden, ergeben sich daraus keine Einschränkungen. Somit ist ein freiwilliges Zurücktreten in einen Jahrgang, den die Schülerin oder der Schüler bereits wiederholt, ausnahmsweise zulässig.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen! Auch diese Hinweise machen deutlich, dass das Schuljahr 2020/21 in vielerlei Hinsicht ungewohnte Herausforderungen für alle Beteiligten mit sich bringt. Wir werden als Schule gemeinsam mit Ihnen und euch trotz der erschwerten Bedingungen im Gespräch bleiben und versuchen, in jedem Einzelfall zu nachvollziehbaren und pädagogisch sinnvollen Regelungen zu kommen, die eine gute Basis für die weitere schulische Arbeit auch im nächsten Schuljahr ermöglichen. Der zweite digitale Sprechtag am 7. Mai bietet dazu eine weitere Möglichkeit; nähere Informationen hierzu folgen in Kürze.

Bleiben Sie / bleibt gesund und zuversichtlich!

Ihr / euer


Auch der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne wendet sich in seinen aktuellen Briefen  an Schülerinnen, Schüler und Eltern, in denen er die Maßnahmen an Niedersächsischen Schulen nach dem Beschluss sogenannte „Bundesnotbremse“ erläutert.


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Archiv aller Elternbriefe des aktuellen Schuljahres

Schulleiter Heinz-Michael Klumparendt informiert in regelmäßigen Schüler-Eltern-Briefen über das aktuelle Geschehen am Franziskusgymnasium, Termine und über Themen, die die Schulgemeinschaft betreffen.

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Archiv aller Ministerbriefe

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne wendet sich regelmäßig an Schülerinnen, Schüler und Eltern, indem er in Briefen Maßnahmen und Neuigkeiten rund um den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen erläutert.



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