Aktuelle Coronabestimmungen – Informationen der Schulleitung und des Kultusministers


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!

Am Ende der ersten vollen Schulwoche im neuen Jahr wendet sich unser Kultusminister noch einmal mit einem aktuellen Brief zur Coronalage an den Schulen sowohl an die Eltern als auch an die Schülerinnen und Schüler. Beide Briefe finden Sie/findet Ihr unten zum Download.

Im Folgenden habe ich noch einmal die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen zusammengefasst, die unseren Schulalltag in dieser herausfordernden Zeit absichern sollen:

  • Das tägliche Testen vor dem Schulbesuch ist für alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Schüler*innen bis Ende Januar verpflichtend.
  • Geimpften und genesenen Personen wird eine Testung ausdrücklich empfohlen. Im Fall von ABIT, also dem intensivierten Testen beim Auftreten eines Verdachtsfalls, testet sich ohnehin die komplette Lerngruppe – unabhängig vom Impfstatus.
  • Angesichts der diffusen Infektionslage erhalten bei uns am FG auch in der kommenden Woche alle Schüler*innen und Mitarbeiter*innen fünf weitere Selbsttests.

In Anlehnung an die Bund-Länder-Beschlüsse der letzten Woche hat inzwischen auch der Land-kreis die „Absonderung“ (Quarantäne) im Infektionsfall und für Kontaktpersonen angepasst:

  • Testet sich eine Schülerin bzw. ein Schüler positiv, so muss umgehend die Schule informiert werden. Die übrigen Schüler*innen der Lerngruppe gehen – sofern sie keine Symptome zeigen – weiter zur Schule und werden unabhängig vom Impfstatus fünf Tage getestet (vgl. ABIT).
  • Erfolgt der enge Kontakt zu einer positiv getesteten Person jedoch außerhalb der Schule, also im privaten oder familiären Umfeld, so müssen diese Schüler*innen, sofern sie nicht geboostert sind, für 10 Tage in Quarantäne. Eine Verkürzung ist möglich, wenn am fünften Tag ein negativer PCR-Test oder qualifizierter Antigenschnelltest vorliegen.
  • Infizierte Schüler*innen müssen sich in eine zehntägige Isolation begeben, die nach 10 Tagen automatisch endet. Eine Verkürzung der Isolation ist bei Symptomfreiheit durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten Antigenschnelltest möglich.
  • Werden mehrere Schüler*innen einer Lerngruppe positiv getestet, kann das Gesund-heitsamt ggf. weitere Maßnahmen veranlassen.

Die Effektivität und Wirksamkeit aller ausgesprochenen Maßnahmen hängt entscheidend auch davon ab, wie verantwortungsbewusst jeder Einzelne von uns im Verdachtsfall handelt.

Mit freundlichen Grüßen aus dem FG

Ihr und eurer

Heinz-Michael Klumparendt


Ebenso informiert der niedersächsische Kultusminister über den Infektionsschutz im möglichst lang zu realisierenden Präsenzunterricht. Insbesondere die Verlängerung der täglichen Testungen sowie Regelungen im Fall von anlassbezogenenen intensivierten Testungen erläutert er in seinem aktuellen Informationsbrief.


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Archiv aller Ministerbriefe

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne wendet sich regelmäßig an Schülerinnen, Schüler und Eltern, indem er in Briefen Maßnahmen und Neuigkeiten rund um den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen erläutert.



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