Hygieneregelungen am Franziskusgymnasium


  • Die SchülerInnen werden angehalten, sich während des Schulvormittags in den Klassenräumen und auf den Toiletten regelmäßig gründlich die Hände zu waschen zu desinfizieren.
  • Hinweisschilder weisen auf dem gesamten Schulgelände auf die einzuhaltenden Regelungen hin. Die Lehrkräfte kontrollieren verstärkt die Einhaltung dieser Vorgaben.
  • Im Schulgebäude sind Laufwege markiert. Dabei werden einzelne Treppen ausschließlich für den Auf- bzw. Abgang gekennzeichnet, um Begegnungsvorgänge möglichst zu minimieren.
  • Die SchülerInnen betreten die Unterrichtsräume einzeln und begeben sich auf ihren Platz. In den Unterrichtsräumen sind die Tische und Stühle so angeordnet, dass die Vorschriften zur Abstandsregelung eingehalten werden. Die vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten und wird von der Lehrkraft für eine mögliche Fallnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörde dokumentiert.
  • Nach der Schulöffnung werden die SchülerInnen zu Beginn ihrer ersten Stunde ausführlich in wesentliche Punkte des Hygienekonzeptes eingewiesen. Besonders im Fokus stehen dabei die Regelung zur Abstandshaltung und die Empfehlungen zum intensiven Waschen der Hände mit Seife.
  • Mehrmals täglich wird eine Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen. Die Türen der Unterrichtsräume sollten auch während des Unterrichts in der Regel geöffnet bleiben.
  • Außerhalb des Unterrichts sind Schutzmasken auf dem Schulgelände zu tragen. Im Unterricht besteht keine Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen. Die SchülerInnen bringen eigene Masken mit zur Schule. Im Einzelfall stellt die Schule für SchülerInnen, die nicht im Besitz einer Schutzmaske sind bzw. ihre Schutzmaske vergessen haben, Schutzmasken zur Verfügung. Die Reinigung der Masken obliegt den Schülern und Eltern.
  • Es findet täglich eine desinfizierende Reinigung der Unterrichtsräume durch die Putzkräfte statt. Gereinigt werden u.a. die Tische und Türklinken, die PC-Tastatur sowie die Boardstifte, in den Fluren die Außentüren und die Handläufe der Treppengeländer sowie in den Lehrerarbeitsräumen Kopiergeräte, PC-Tastaturen und Telefone.
  • In den Unterrichtsräumen stehen Seifenspender und Papierhandtücher für das Hände-waschen zur Verfügung.
  • Alle Toilettenräume sind mit Desinfektionsspendern und – mitteln ausgestattet. Sie dürfen nur einzeln betreten werden. Die Pausenaufsichten kontrollieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Einhaltung dieser Auflage. Die Toilettenräume werden ebenfalls täglich desinfizierend gereinigt.
  • Das Sekretariat darf nur einzeln betreten werden. Hinweise auf dem Boden weisen im Wartebereich auf einzuhaltende Abstände hin. Die Mitarbeiterinnen im Sekretariat sind durch einen Spritzschutz zusätzlich geschützt.
  • Das Lehrerzimmer ist so eingerichtet, dass die Sitzordnung die Einhaltung der geforderten Mindestabstände ermöglicht. Die Sitzordnung sollte deshalb nicht grundlegend verändert werden. Sofern alle Tischplätze besetzt sind, muss das zweite Lehrerzimmer (Cafeteria) mitgenutzt werden.
  • Die Cafeteria bleibt bis auf Weiteres für die SchülerInnen geschlossen, ebenso die Mensa des Christophoruswerkes. Die SchülerInnen müssen deshalb ihre benötigten Speisen und Getränke für die Pausenverpflegung selbst mitbringen. Der Schulkiosk ist in den Pausen geöffnet. Auch hier wird auf die Einhaltung der vorgegebenen Abstandsregelungen geachtet.
  • Den SchülerInnen wird empfohlen, in zumutbarem Maße mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Um im Bereich der Bushaltestellen Abstandregelungen einhalten zu können, ist es Eltern untersagt, mit ihrem Auto die Schule über die Zufahrt „In den Strubben“ anzufahren. SchülerInnen, die mit dem Auto zur Schule gebracht bzw. von der Schule abgeholt werden müssen, können ausschließlich im Bereich der Sporthalle abgesetzt werden bzw. in diesem Bereich einsteigen.


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